Liebe Studierende,
wir wünschen einen guten Start in Sommersemester!
Seit 20. Februar kann ein Antrag auf Studienbeihilfe für das Sommersemester gestellt werden. Bei einem Zuverdienst bitten wir auf die derzeit maximale Zuverdienstgrenze von € 17.212,– jährlich zu achten. Wenn nicht das ganze Jahr Studienbeihilfe bezogen wird, berechnet sich der Zuverdienst aliquot. Das heißt, dass bei einem Bezug von Studienbeihilfe von beispielsweise 6 Monaten bei € 8.606,– liegt. Die Zuverdienstgrenze zählt nur in Monaten, in denen auch Studienbeihilfe bezogen wird.