Die Antragsfrist für die die Studienbeihilfe endet mit 15. Dezember! Bis zu diesem Zeitpunkt wirken die Anträge bis zum Semesterbeginn zurück.
Damit ein Antrag als rechtzeitig eingebracht gilt, muss der Online-Antrag spätestens am letzten Tag der Frist eingebracht oder der ausgefüllte Formularantrag nachweislich der Post übergeben werden (Datum des Poststempels).
Nach dem Ende der Frist können auch noch Anträge eingebracht werden. Diese sind ab dem Monat der Antragstellung wirksam.
Die Studienbeihilfe wird grundsätzlich für zwei Semester zuerkannt. Durch den Systemantrag ist nur mehr zu Studienbeginn eine Antragstellung erforderlich. Die anschließende Antragsstellung erfolgt jährlich und automatisch durch die Stipendienstelle. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese von den Studierenden automatisch nachgefordert. Nach Einlangen der fehlenden Dokumente wird ein neuer Bescheid erstellt. Mit der Statusabfrage kann der Status des Antrages abfragt werden.
Wichtig:
- Anträge werden nur bearbeitet, nachdem die Inskription bzw. die Fortsetzung des Studiums gemeldet ist. Das heißt der Studien-/ÖH-Beitrag muss für das laufende Semester eingezahlt sein. Dies gilt auch für studierende Geschwister. Eine Fortsetzungsmeldung an Universitäten ist nur bis 31. Oktober (Wintersemester) und bis 31. März (Sommersemester) möglich.
- Wenn der Anspruch auf Studienbeihilfe (vorübergehend) erlischt, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Auch nach dem Ende einer Beurlaubung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Bei Wechsel des Studiums sowie der Bildungseinrichtung muss jedenfalls ein neuer Antrag gestellt werden!
- Maßgebliche Änderungen (z. B. neue Kontonummer, neue Wohnadresse, neue E-Mail-Adresse) müssen umgehend schriftlich der Stipendienstelle gemeldet werden.
- Ist der Systemantrag bereits erledigt worden, kann eine Anpassung der Studienbeihilfe an die aktuelle familiäre oder finanzielle Situation mittels eines sogenannten „Abänderungsantrages“ (Formular SB 1) geltend gemacht werden. Im Falle einer Eheschließung ist die Zusendung einer Kopie der Heiratsurkunde erforderlich.