Die Studienbeihilfe ist für viele Studierende eine wichtige finanzielle Unterstützung. Doch wie hoch ist die Förderung ab dem neuen Studienjahr? Wie viel darfst du dazuverdienen und welche Zuschüsse gibt es für besondere Lebenssituationen? Hier findest du alle Infos auf einen Blick.
Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2025 beträgt € 17.212,-. Wenn du nicht das ganze Jahr über Studienbeihilfe beziehst, gilt die Grenze anteilig für Monate, in denen du gefördert wirst.
Höhe der Studienbeihilfe
Bei der regulären Studienbeihilfe wird von einem monatlichen Grundbetrag in der Höhe von € 431,- ausgegangen. Ausgehend von diesem Beitrag gibt es Erhöhungen und Verminderungen:
Eine Erhöhung von € 321,- gibt es für:
- Studierende, die am Studienort wohnen, weil eine tägliche Anreise vom Wohnsitz der Eltern nicht zumutbar ist
- Studierende über 24
- Vollwaisen
- Studierende, die ein Kind erziehen
- Studierende die verheiratet, oder in eingetragener Partnerschaft sind
Weitere Erhöhungen gibt es:
- Für Studierende über 24 (€ 309,-)
- Für Studierende über 27 (€ 38,-)
- Für Studierende, die ein Kind erziehen (€ 154,-)
- Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50% (€ 240,-) und bei mindestens 70% (€ 630,-)
Diese Beiträge werden bei der Berechnung der Studienbeihilfe um 4% erhöht.
Die Studienbeihilfe verringert sich um
- die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und der (geschiedenen) Ehegattin/des Ehegattens beziehungsweise des (früheren) eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin
- um Förderungen, die zum Zwecke der Ausbildung gewährt wurden und auf die ein Rechtsanspruch besteht.
Tipp: Die Höhe deiner Studienbeihilfe kannst du dir auch mit unserem Stipendienrechner ausrechnen.
Höhe des Selbsterhalter_innenstipendiums
Wenn du die letzten vier Jahre jährliche Einkünfte von mindestens € 11.000,- verdient hast, kannst du eine Studienbeihilfe nach Selbsterhalt beziehen. Der Grundbetrag für das Sebsterhalter_innenstipendium beträgt € 1.082,- beziehungsweise € 1.121,- ab 27 Jahren.
Eine zusätzliche Erhöhung gibt es
- für Studierende, die ein Kind erziehen (€ 154,-)
- Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50% (€ 240,-) und bei mindestens 70% (€ 630,-)
Diese Beiträge werden bei der Berechnung der Studienbeihilfe um 4% erhöht.
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt verringert sich um
- die zumutbare Unterhaltsleistung der (geschiedenen) Ehegattin/des Ehegattens beziehungsweise des (früheren) eingetragenen Partners/der eingetragenen Partnerin
- um Förderungen, die zum Zwecke der Ausbildung gewährt wurden und auf die ein Rechtsanspruch besteht
- um den Teil des Jahreseinkommens, der die Zuverdienstgrenze (€ 17.212,-) übersteigt
Deinen Antrag auf Studienbeihilfe kannst du ganz einfach online bei der Stipendienstelle stellen. Die Frist für das Wintersemester endet am 15.12.!