Studienbeitrag – Erlass und Befreiung

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Astrid Leonhartsberger-Ledl
25. Juni 2025

Grundsätzlich sind alle Studierende beitragspflichtig. Der reguläre Studienbeitrag beträgt derzeit 363,36 Euro pro Semester. Für Studierende aus Drittstaaten, die nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verordnungen von der Zahlung befreit sind, beläuft sich der Beitrag auf 726,72 Euro pro Semester.

Wer ist beitragspflichtig?

Beitragspflichtig sind insbesondere Studierende aus Drittstaaten ohne Befreiung, ordentliche Studierende, die die vorgesehene Regelstudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten und auf keine Ausnahmeregelung Anspruch haben, sowie außerordentliche Studierende.

Wer kann befreit werden?

Eine Befreiung von der Studienbeitragspflicht bei Überschreitung der Regelstudiendauer ist möglich, sofern eine nachweisliche Verhinderung des Studienfortschritts aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder überwiegender Betreuungspflichten für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bzw. bis zum Schuleintritt vorliegt. Ebenso sind Studierende mit einer Behinderung ab einem Grad von 50 % von der Zahlung befreit. Darüber hinaus können die Universitäten zusätzliche Befreiungsvoraussetzungen vorsehen; nähere Informationen dazu erteilen die jeweiligen Institutionen.

Wann entfällt die Studiengebühr?

  • Unabhängig von der Studiendauer entfällt die Studiengebühr für Studierende, die im laufenden oder im vorangegangenen Semester Studienbeihilfe beziehen.
  • Studierende, die für ein Semester oder länger beurlaubt sind, sind für die Dauer der Beurlaubung ebenfalls nicht zur Zahlung des Studienbeitrags verpflichtet.
  • Eine Befreiung ist ebenfalls vorgesehen für staatliche oder universitäre Mobilitätsprogramme oder verpflichtende curriculare Auslandsstudien.
  • Für ordentliche ausländische Studierende gibt es weitere mögliche Befreiungen, z.B. bei einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen ihrer Herkunftsuniversität und der österreichischen Universität oder für Studierende aus Ländern, die laut Verordnung des Bundesministeriums zu den am wenigsten entwickelten Staaten zählen.

Studienbeitragserlass

An der Johannes Kepler Universität (JKU) z.B. gibt es seit 2019 einen Studienbeitragserlass für berufstätige Studierende. Rückerstattet werden – unter gewissen Voraussetzungen- von der JKU 365 Euro pro Semester.

Weitere Infos gibts unter Studiengebühren | Arbeiterkammer Oberösterreich

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