Du willst raus in die Welt und dein ganzes Studium im Ausland zu machen – nicht nur ein paar Monate, sondern richtig von Anfang bis Ende? Das Mobilitätsstipendium macht’s möglich – unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Mobilitätsstipendium ist eine staatliche Studienförderung für alle, die ihr Bachelor-, Master- oder Diplomstudium komplett im Ausland absolvieren wollen. Aber nicht irgendwo – sondern an einer anerkannten Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich.
Was das Stipendium NICHT ist:
- Das Mobilitätsstipendium greift nur dann, wenn das gesamte Studium im Ausland absolviert wird. Fürs Erasmus-Semester gibt’s die Beihilfe für ein Auslandsstudium.
- Fernstudien können nicht mittels Mobilitätsstipendium gefördert werden, dafür gibt es Studienunterstützung, mehr dazu findest du im Beitrag Studienunterstützung fürs Fernstudium.
- Das Stipendium begrenzt sich auf Europa, wer darüber hinaus ein Studium plant, ist beim OeAD gut aufgehoben.
Voraussetzungen – das musst du mitbringen:
- Du studierst an einer anerkannten Hochschule im Ausland. Zur Orientierung empfehlen wir den deutschen Hochschulkompass.
- Du hast noch keinen Abschluss, außer du wechselst gerade vom Bachelor zum Master oder vom Master zum Doktorat.
- Du bist sozial förderwürdig, bleibst unter der Altersgrenze und kannst einen günstigen Studienerfolg nachweisen – also dieselben Voraussetzungen wie bei der normalen Studienbeihilfe.
- Du bist österreichischer Staatsbürger (oder gleichgestellt) und dein Hauptwohnsitz befindet sich in Österreich.
Wie läuft das mit der Auszahlung?
- Im ersten Jahr bekommst du das Geld, nachdem du mindestens 15 ECTS im ersten Jahr geschafft hast.
- Ab dem zweiten Jahr gelten dieselben Leistungsnachweise wie bei der Studienbeihilfe.
- Wichtig: Jährlich neu beantragen, immer Inskriptionsbestätigungen vorlegen, und alle Unterlagen müssen auf Deutsch oder Englisch sein.
Du kannst den Antrag entweder online mit deiner ID Austria einreichen oder das Formular downloaden. Zuständig ist die Stipendienstelle deines letzten Wohnorts in Österreich.
Hilfreiche Links
- Hier geht’s zu den Infos über das Mobilitätsstipendium: Studieren im Ausland – Stipendium.at
- Die gesetzliche Grundlage ist im § 56 im Studienförderungsgesetz 1992 abgebildet: RIS – Studienförderungsgesetz 1992 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 16.04.2025