Nachdem das Psychotherapiegesetz 2024 mit 01.01.2025 in Kraft getreten ist und dadurch die Akademisierung der Ausbildung zum/zur Psychotherapeut:in voran getrieben wird, ist es an der Zeit in einem Blogeintrag die Änderungen für die aktuelle Psychotherapie Ausbildung zusammen zu fassen.
Ausbildung bisher und im Übergang
Die Psychotherapie Ausbildung besteht bisher aus einem Propädeutikum und einem Fachspezifikum, welche während der gesetzlichen Übergangsfrist weitergeführt werden. Das Propädeutikum und das Fachspezifikum finden an vom Psychotherapiebeirat anerkannten Ausbildungseinrichtungen statt und bestehen jeweils aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil des Propädeutikums umfasst mindestens 765 Stunden. Der praktische Teil umfasst mindestens 550 Stunden. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Propädeutikum seit 01.01.2025 sind:
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
- Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
- Nostrifizierung eines gleichwertigen Abschlusses der Reifeprüfung aus dem Ausland
- Diplom des gehobenen Krankenpflegefachdienstes
- Berechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes
Personen, die bereits vor dem 31.12.2024 das Propädeutikum begonnen haben, können dieses spätestens bis zum 30.09.2030 abschließen. Die Lehrgänge des Propädeutikums dürfen noch so lange beginnen, dass es für die Teilnehmenden möglich ist das Propädeutikum spätestens bis zum 30.09.2030 abzuschließen.
Im Anschluss an das Propädeutikum muss noch ein Fachspezifikum absolviert werden. Das Fachspezifikum findet an vom Psychotherapiebeirat anerkannten Ausbildungseinrichtungen statt und besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil umfasst mindestens 300 Stunden und der praktische Teil mindestens 1600 Stunden. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung
- Erfolgreiche Absolvierung des Propädeutikums
- Abgeschlossenes 24. Lebensjahr
- Diplom des gehobenen Krankenpflegefachdienstes oder
- Berechtigung zur Ausübung eines gehobenen medizinisch-technischen Dienstes oder
- Absolvierung einer Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, pädagogische Akademie, Lehranstalt für Ehe- und Familienberater:innen, Kurzstudium oder Hochschullehrgang Musiktherapie oder
- Abgeschlossenes Studium Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaften, Theologie, Lehramt an höheren Schulen oder Soziale Arbeit oder Nostrifizierung eines solchen Abschlusses
Personen, die sich bereits vor 31.12.2024 im Fachspezifikum befinden, können es bis spätestens zum 30.09.2038 abschließen. Die Aufnahme in ein Fachspezifikum darf nur bis 01.10.2030 erfolgen, um einen Abschluss bis zum 30.09.2038 zu ermöglichen.
Die Eintragung in die Berufsliste für Psychotherapeut:innen ist in dieser Ausbildungsform bis 01.03.2039 möglich. Wenn bis dahin die Ausbildung nicht abgeschlossen wurde, muss eine Approbationsprüfung abgelegt werden.
Ausblick ab 2026
Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 wird eine Akademisierung und dadurch eine Qualitätssicherung der Psychotherapieausbildung beabsichtigt. Die Ausbildung wird in drei Abschnitte unterteilt.
Den ersten Abschnitt stellt ein Bachelorstudium dar, in dem fachlich-methodische und berufsethische Kenntnisse, wissenschaftliche Grundkompetenzen sowie sozialkommunikative und selbstreflexive Grundkompetenzen erworben werden.
Ab dem Wintersemester 2026/27 soll ein Masterstudium Psychotherapie an öffentlichen Universitäten den 2. Abschnitt darstellen. Es soll österreichweit 500 Studienplätze geben. Zugang zum zweiten Abschnitt sollen insbesondere Personen mit einer Absolvierung von Humanmedizin, Bachelor Psychologie und Soziale Arbeit, Master Soziale Arbeit und Sozialpädagogik mit 60 ECTS Anerkennungspunkten aus dem jeweiligen Grundstudium, eingetragene Musiktherapeuten, Berechtigte zur Ausübung eines gehobenen medizin-technischen Dienstes, Berechtigte zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Berechtigte zur Ausübung des Hebammenberufes und Personen mit Zugang zum Gewerbe Lebens- und Sozialberatung haben.
Den dritten Ausbildungsabschnitt stellt eine postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung dar, in welcher die Ausbildungskandidat:innen in einem der psychotherapiewissenschaftlichen Cluster ausgebildet werden. Diese Cluster sind: Humanistische Therapie, psychoanalytisch-psychodynamische Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Der dritte Ausbidungsabschnitt besteht aus einer theoretischen Ausbildung, psychotherapeutischer Tätigkeit unter Lehrsupervision, psychotherapeutischer Selbsterfahrung und Vorbereitung zur Approbationsprüfung. Direkt in den 3. Ausbildungsabschnitt können Fachärzt:innen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit ÖAK Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II, III), Ärzt:innen mit Fachspezialierung auf psychosomatische Medizin und ÖAK Diplom (PSY III), Eintragung in die Berufsliste für Musiktherapeut:innen, Gesundheitspycholog:innen, klinische Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen sowie Personen mit absolvierten psychotherapeutischen Fachspezifikum.
Nach abgelegter Approbationsprüfung ist die Eintragung in die Berufsliste der Psychotherapeut:innen vorgesehen.
2 Gedanken zu „Psychotherapie Ausbildung ab 2025“
Danke für die tolle Zusammenfassung.
Lg Margareta Denk
Dankeschön!
Der Artikel soll einen Überblick über die neuen Gegebenheiten darstellen. Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Punkte der Ausbildung mit dem Masterstudium wird sich noch zeigen.