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Arbeitsmarktförderungen in Tirol

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Patrick Baumann
12. Mai 2025

In der Serie zu den Alternativen zur Bildungskarenz kommen wir zu den Arbeitsmarktförderungen in Tirol. In diesem Beitrag werden Förderungen zu den Kurskosten und Lebenshaltungskosten und in Tirol vorgestellt.

Den Anfang machen die Kurskostenförderungen:

Bildungsgeld Update

  • Gefördert werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden (nicht gefördert: Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, vergleichbaren Einrichtungen). Blended-Learning Angebote mit mindestens 30% Unterricht vor Ort werden gefördert. Einsichtnahme der förderbaren Aus- und Weiterbildungen unter  dem Tiroler Bildungskatalog.
  • Fördernehmer:innen können Arbeitnehmer:innen, Lehrlinge, freie Dienstnehmer:innen, öff. rechtl. Bedienstete, Arbeitslose und Arbeitssuchende, Wiedereinsteiger:innen und Berufseinsteiger:innen und Selbständige Unternehmer:innen mit max. 9 MA laut Richtline des Amtes der Tiroler Landesregierung sein.
  • Antragstellung muss online erfolgen und die Frist endet 2 Wochen nach Kursstart.
  • Bis zu 30% der Kurskosten werden als Grundförderung gefördert; bei bestimmten Kursen kommen noch bis zu 20% Bildungsbonus dazu.
  • Seit 01.01.2025 ist die Förderung einkommensabhängig. Es gibt 2 Einkommensgrenzen. Einkommensgrenze I liegt bei € 2.900,– und Einkommensgrenze II liegt bei €3.400 monatlichem Nettoeinkommen im Jahreszwölftel für die antragstellende Person vom letzten Kalenderjahr.
  • Hier geht’s zu Mehr Informationen und zur Antragsstellung.

Weiterbildungsbonus Tirol

Der Weiterbildungsbonus wurde schon in Jänner 2025 in einem Blogeintrag vorgestellt. Hier der Link.

AK Zukunftsaktie

  • Fördernehmer:innen können Personen sein, die unmittelbar vor, während oder sechs Monate nach der Bildungsmaßnahme eine AK Mitgliedschaft in Tirol aufweisen können (AK Mitgliedschaft wird insb. durch Arbeitsverhältnis vermittelt).
  • Die Antragstellung erfolgt nach Kursende.
  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 30% der Kurskosten.
  • Gefördert werden EDV-Grundkurse, LAP am 2. Bildungsweg mit min. 90 UE, Vorbereitungskurse BRP und Studienberechtigungsprüfung Werkmeisterschule medizinische Assistenzberufe, med. Masseur, Fortbildungskurse im Pflegebereich in Kooperation mit ARGE- Altenwohnheimen.
  • Hier geht’s zu Mehr Informationen und zur Antragsstellung.

AK Zukunftsaktie Pflege

  • Fördernehmer:innen können Personen sein, die unmittelbar vor, während oder sechs Monate nach der Bildungsmaßnahme eine AK Mitgliedschaft in Tirol aufweisen können (AK Mitgliedschaft wird insb. durch Arbeitsverhältnis vermittelt).
  • Die AK Zukunftsaktie Pflege ist eine Abschlussprämie für Pflegeabschlüsse ab 01.01.2020 für die Ausbildungen Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und dem Diplom/Bachelor der Gesundheits- und Krankenpflege.
  • Hier geht’s zu Mehr Informationen und zur Antragsstellung.

Zur Förderung für Lebenshaltungskosten:

Ausbildungsbeihilfe

  • Fördernehmer:innen können Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen sein, die ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben, sowie Arbeitnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen und öffentlich-rechtlich Bedienstete im aufrechten Arbeitsverhältnis mit reduzierter Arbeitszeit und Wiedereinsteiger:innen laut Richtlinie des Amtes der Tiroler Landesregierung sein.
  • Gefördert werden Lebenshaltungskosten während des Besuches von Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden (nicht gefördert: Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, vergleichbaren Einrichtungen).
  • Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 2 Monate bis maximal 3 Jahre dauern und mindestens 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen.
  • Die Antragstellung muss online erfolgen und die Frist endet 2 Monate nach Kursstart. Die Förderung wird maximal ein Jahr gewährt, außer die Schulungsmaßnahme dauert länger als ein Jahr. Dann ist innerhalb eines Monats ein Folgeantrag zu stellen.
  • Die Förderung ist einkommensabhängig. Das Haushalteinkommen darf für einen 1-Person-Haushalt € 1.900,–, 2-Personen-Haushalt € 2.700,– und für jede weitere Person plus € 200,– netto im Jahreszwölftel des letzten Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Die Förderhöhe ist bis zu € 350,– monatlich.

 

Bei Fragen zu den Arbeitsmarktförderungen in Tirol steht das Team der AK-Bildungsberatung in Tirol gerne zur Verfügung!

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