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Studienunterstützung fürs Fernstudium: So klappt’s mit der Förderung

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Sabine Stadler
16. April 2025

Du möchtest studieren, wohnst in Österreich – aber dein Studium findet nicht an einer österreichischen Uni statt, sondern online? Dann hast du dir vermutlich schon die Frage gestellt: Bekomme ich auch Studienförderung für ein Fernstudium?

Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Was es mit der sogenannten Studienunterstützung auf sich hat, wann sie greift und worin sie sich von der klassischen Studienbeihilfe unterscheidet, erfährst du hier.

Studienbeihilfe vs. Studienunterstützung – was ist der Unterschied?

Die Begriffe klingen ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen:

Studienbeihilfe ist die klassische Form der Studienförderung. Sie richtet sich an ordentliche Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Österreich – oder bei Auslandssemestern. Voraussetzung sind soziale Förderungswürdigkeit, Studienerfolg und bestimmte Altersgrenzen.

Studienunterstützung hingegen ist eine spezielle Förderung für Sonderfälle – etwa für Personen, die ein Fernstudium absolvieren und keine reguläre Studienbeihilfe erhalten können.

Wer bekommt Studienunterstützung fürs Fernstudium?

Aktuell kannst du Studienunterstützung beantragen, wenn du an einer der folgenden Fernhochschulen studierst:

  • FernUniversität in Hagen
  • Hamburger Fernhochschule (HFH)

Dein Hauptwohnsitz muss in Österreich gemeldet sein – wichtig ist die amtliche Meldung, nicht nur dein Aufenthaltsort.

Wichtige Bedingungen im Überblick

Damit die Unterstützung auch wirklich ausbezahlt wird, musst du folgende Kriterien beachten:

  • Die Studienunterstützung muss jedes Jahr neu beantragt werden
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach einem Jahr, vorausgesetzt du weist mindestens 30 ECTS-Punkte nach. Was ECTS bedeutet, findest du in den FAQs auf stipendium.at
  • Du darfst im Jahr nicht mehr als 17.212 Euro (2025) dazuverdienen. Alle Infos dazu findest du in den FAQs auf stipendium.at.
  • Ansonsten gilt das gleiche Verfahren wie bei der Studienbeihilfe. Berechnung und Voraussetzungen sind deckungsgleich.

So stellst du deinen Antrag

Dein Antrag auf Studienunterstützung wird bei der zuständigen Stipendienstelle eingebracht, beim Fernstudium dort, wo du wohnst. Du kannst den Antrag entweder online über ID Austria einreichen oder das passende Formular herunterladen.

Alle Infos, Formulare und hilfreiche FAQs findest du auf der offiziellen Website: www.stipendium.at

Fazit: Fernstudium fördern lassen? Ja, das geht!

Auch wenn du nicht an einer klassischen österreichischen Hochschule studierst, hast du unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf staatliche Unterstützung – solange dein Fernstudium bei der Fernuni Hagen oder HFH stattfindet und du die Kriterien erfüllst.

Tipp: Frühzeitig informieren, Antrag rechtzeitig stellen und die ECTS-Punkte im Blick behalten.

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Sabine Stadler
Sabine Stadler ist Referentin in der Abteilung Bildung Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Salzburg. Sie hat an der Johannes Kepler Universität in Linz Wirtschaftswissenschaften studiert und 2004 ein Erasmus-Jahr in Finnland verbracht. Nach dem Studium war sie vier Jahre als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Paris Lodron Universität Salzburg tätig. 2011 übernahm sie für zwei Jahre die Bereichsleitung in einem Sozialökonomischen Betrieb. Nach der Geburt ihres Sohnes ist sie 2014 bei der Arbeiterkammer Salzburg in die Bildungsabteilung eingestiegen.

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