Sowohl Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) als auch Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) werden abgeschafft. Spätestens mit 01.01.2026 soll ein Modell „light“ kommen. (Was dazu im Regierungsprogramm steht, siehe hier). Zur Begriffsentwirrung: Wenn von „Bildungskarenz“ gesprochen wird, ist eigentlich das vom AMS bewilligte Weiterbildungsgeld in der Bildungskarenz gemeint. Die Bildungskarenz selbst ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in.
Was wurde in der gestrigen Nationalratssitzung beschlossen:
Im Nationalrat wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz beschlossen . Mit 1.1.2026 soll es jedenfalls wieder ein neues Modell geben.
Grundsätzlich wird die Bildungskarenz mit 31.3.2025 beendet.
Die Bildungskarenz ist darüber hinaus noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28.2.2025 mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde und bis spätestens 31.5.2025 beginnt.
Breits zuerkannte Bildungskarenzen können fortgesetzt werden.
Arbeitsrechtlich gilt: Von einer bis 31.3.vereinbarten Bildungskarenz kann zurückgetreten werden. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit der Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz- allerdings ohne Weiterbildungsgeld vom AMS – zu vereinbaren.
Die obigen Regelungen gelten auch für die Bildungsteilzeit.