Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind. So können erwerbstätige Personen, deren Haushaltseinkommen unter oder an der Armutsgefährdungsschwelle ist, den Weiterbildungsbonus in Anspruch nehmen. Auch Studierende können in den Kreis der Fördernehmer:innen fallen, da das Einkommen aus der Erwerbsarbeit meist aus Teilzeit- und oder Nebenjobs besteht.
Beispielfall für den Weiterbildungsbonus
Eine Studierende der Wirtschaftswissenschaften bezieht eine Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und arbeitet für 15 Wochenstunden in der Abteilung Rechnungswesen einer Firma und verdient dort €950,– monatlich netto. Sie interessiert sich sehr für die Buchhaltung und die Bilanzbuchhaltungsprüfung. Bei einem anerkannten Kursanbieter wird ein Vorbereitungskurs für die Bilanzbuchhaltungsprüfung angeboten. Die Studierende kann sich ein Angebot des Kurses beim Kursanbieter abholen. Im Anschluss kommt sie spätestens 4 Wochen vor Kursstart zur AK Bildungsberatung und erstellt dort einen Bildungsplan sowie das Stammdatenblatt für den Weiterbildungsbonus und bespricht noch einmal die genauen Voraussetzungen für die Förderung. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 90% der Kurskosten (maximal €3.000,–). Sie kann den Antrag somit zeitgerecht stellen.
Voraussetzungen für die Förderungen sind:
- Arbeitnehmer:innen und freie Dienstnehmer:innen in aufrechter Beschäftigung sind und innerhalb des letzten Jahres mindestens 6 Monate in Beschäftigung sind,
- Selbständige Unternehmer:innen, die seit mind. 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind.
Als Einkommen gilt 1/12 des Jahreseinkommens aller Einkommen des vorhergehenden Jahres aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit, selbstständiger und unselbstständiger Arbeit abzüglich Sozialversicherung und Einkommenssteuer, sowie Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, Pensionsvorschuss), der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankengeld, Wochengeld), Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld und gesetzlich oder vertraglich geregelte Unterhaltszahlungen. Nicht zum Einkommen zählen Familienbeihilfe und Studienbeihilfe. Die Einkommensgrenzen sind auch davon abhängig wie viele Personen im Haushalt (gilt auch für WGs) leben.:
Personenanzahl | Einkommensgrenze monatlich |
1 | € 1.600,00 |
2 | € 2.200,00 |
3 | € 2.700,00 |
4 | € 3.200,00 |
5 | € 3.700,00 |
Jede weitere Person | € 500,00 |
Welche Aus- und Weiterbildungen werden gefördert?
Alle Maßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern des Amtes der Tiroler Landesregierung, die der Aus- und Weiterbildung dienen oder zur Anerkennung von Berufsabschlüssen führen, werden damit gefördert. Kein Besuch von Schulen, Hochschulen, Universitäten, pädagogische Hochschulen und FH.
Wie wird der Weiterbildungsbonus beantragt?
Die Antragstellung muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Besser ist sich schon vorher bei einer anerkannten Bildungsberatungsstelle (zum Beispiel AK Tirol) zu melden und dort einen Bildungsplan zu erstellen, da dieser bei der Antragstellung benötigt wird. Pro Fördernehmer werden maximal 90 % der Kurskosten in Höhe von höchstens 3.000 Euro übernommen.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeit/arbeitsmarktfoerderung/weiterbildungsbonus-tirol/