Wir wünschen ein gutes neues Jahr!
So wie jedes Jahr gibt es auch 2025 wieder Neuerungen, wie die jährlichen Wertanpassungen. Einige wichtige Werte sind nachstehend zusammengefasst:
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2025 551,10 Euro pro Monat.
Die begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende (ab 27 Jahre) beträgt 73,48 Euro pro Monat; die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 77,81 Euro pro Monat.
In der Bildungskarenz wird Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mind. 14,53 Euro täglich (ca. Euro 436/Monat) gewährt. Beim Bildungsteilzeitgeld wird pro (reduzierter Arbeits-)Stunde 1,05 Euro gewährt – Näheres und Rechenbeispiele unter Bildungsteilzeit | Arbeiterkammer Oberösterreich ACHTUNG: bei der Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit kann bzw. wird es generell von Seiten des AMS zu Änderungen 2025 kommen!
Bei der Familienbeihilfe gibt es folgende Werte:
- ab Geburt 138,40 Euro pro Monat,
- ab 3 Jahre 148,00
- ab 10 Jahre 171,80
- ab 19 Jahre 200,10.
Für Kinder von 6-15 Jahren gibt’s es 121,40 Euro Schulstartgeld im August. Erhöhungen gibt es für erheblich behinderte Kinder (189,20 pro Monat) sowie bei mehreren Kindern.
Die Zuverdienstgrenze zum Stipendium beträgt 17.212,- Euro pro Kalenderjahr. Für Studierende mit Kind(ern) erhöht sich diese Zuverdienstgrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Kindesalter.
Noch mehr Werte bzw. Infos gibts hier: Sozialrechtliche Werte | Arbeiterkammer Oberösterreich