In Österreich gibt es eine Vielzahl an akademischen Abschlüssen; die Hochschulabschlüsse teilen sich in Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorgrade.
Titel wie Bachelor, Magister und Doktor sind gemeinhin bekannt. Aber wie ist das z.B. mit den Master-Abschlüssen, da gibt es Mastergrade nach einem Bachelorabschluss und sogenannte Weiterbildungs-Master… und sind „Meister“ oder die/der „Ingenieur:in“ eigentlich akademische Grade? Und was hat es mit dem NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) auf sich?
Wir versuchen, ein wenig Übersichtlichkeit in die österreichische Titel-Landschaft zu bringen, mehr Infos dazu gibts auch hier: Akademische Grade.
Allgemeines
Akademische Titel: Wer darf was, wo und wie führen?
- Vor dem Namen werden geführt: „Mag.“, „Dr.“, „Dipl.-Ing.“ („DI“)
- Nach dem Namen: Alle anderen akademischen Grade (z. B. BA, MA).
- Optionale Verwendung: Titel müssen nicht geführt werden.
- Geschlechterform: Weibliche Abkürzungen wie „Mag.a“ oder „Dr.in“ sind möglich.
Bachelorgrade (z. B. BA, BSc, LL.B.)
Werden durch Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiums (180–240 ECTS) an Unis, FHs und anderen Hochschulen erworben. Der genaue Titel hängt von der Institution ab.
Mastergrade (z. B. MA, MSc, LL.M.)
Voraussetzung: Fachlich passender Bachelor- oder Diplomabschluss. Dauer: Mindestens vier Semester, 90–120 ECTS.
Mastergrade können auch durch den erfolgreichen Abschluss eines Universitätslehrgangs, eines Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs erworben werden.
Weiterbildungs-Bachelor und Weiterbildungmaster (z. B. BPr, MBA, MSc)
Noch nicht ganz so bekannt sind Bachelor- und Mastergrade in der Weiterbildung. Dies sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung bzw. Weiterbildung mit starkem Berufsbezug. Interessant sind hier die Zugangsvoraussetzungen, bei einigen „reichen“ eine einschlägige berufliche Qualifikation und/oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
Sie sind stark berufsbezogen, jedoch nicht gleichwertig mit regulären Bachelor- oder Masterabschlüssen. Achtung: hier gibt es keinen Anspruch auf Studienbeihilfen oder Stipendien.
Auf unserer website haben wir alle Details dazu: Studium zur Weiterbildung: neue Regeln | Arbeiterkammer Oberösterreich
Diplomgrade (z. B. Mag., Dipl.-Ing.)
Erworben durch Diplomstudien (8–10 Semester) an Unis oder FHs. In vielen Fächern wurde der „Magister“ durch den „Master“ ersetzt.
Doktorgrade (Dr., PhD)
Voraussetzung: Master- oder Diplomabschluss. Doktoratsstudien (Ph.D.) sind nur an Unis möglich.
Was ist der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR)?
Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein achtstufiges Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Für den NQR ist es nicht erheblich, in welcher Bildungseinrichtung ein Abschluss erworben wurde. Lernergebnisse können aus einer wissenschaftlichen Disziplin oder einem konkreten Beruf stammen. Daraus folgt, dass sehr unterschiedliche Qualifikationen auf der gleichen Niveaustufe liegen. Dies verdeutlicht, dass Qualifikationen auf einer Stufe „gleichwertig, aber nicht gleichartig“ sind.
Auf Stufe 8 wären Doktorat und PhD, auf Stufe 7 Master und Diplom und auf Stufe 6 Bachelor, Ingenieur, Meister und DGKS (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege).
Nicht-akademische Titel
Seit 2020 ist der Meistertitel offiziell vor dem Namen führbar (z. B. „Mst. Max Muster“). Es handelt sich um keinen akademischen Titel.
- Berechtigung: Nur für Meisterprüfungen nach der Gewerbeordnung.
- Kombination: Möglich mit akademischen Graden (z. B. „Mst.in Maria Muster BA“).
Der Meister ist, ebenso wie der Bachelor, auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) eingruppiert.
Der Ingenieur/die Ingenieurin ist eine Berufsbezeichnung und kein Akademischer Grad und ebenfalls auf Stufe 6 eingeordnet.
Ehren- und Berufstitel
Nur kurz erwähnt: es gibt noch ehrenhalber verliehene Titel, wie z.B. ein Ehrendoktorat bzw. Ehrenprofessorat (Dr.h.c., Prof.h.c.) Berufstitel und Zusatzbezeichnungen sowie Titel aus dem Berufsfeld (Univ.Prof., Fh-Prof., Hon.Prof.) und sonstige Ehrentitel wie Hofrat/Hofrätin und Kommerzialrat/Kommerzialrätin.
2 Gedanken zu „Akademische Titel in Österreich: Ein Überblick“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die Wifi Fachakademie eingeordnet? (Stufe) bzw. kann der Titel auch gleich wie beim Meister vor den Namen geführt werden?
Danke für die Rückmeldung.
Schöne Grüße
Hallo Thomas, danke für die Frage! Die Fachakademien schliessen mit diplomierte/r „Fachwirt:in“ bzw. „Fachtechniker:in“ ab. Unseres Wissens nach ist derzeit nur der Bereich Fachtechnik Automatisierungstechnik im NQR eingeordnet – auf Stufe 6, siehe Qualifikationsregister. Die Bezeichnung Fachwirt:in, Fachtechniker:in wird nicht vor oder nach dem Namen geführt.
Liebe Grüße und alles Gute, Astrid Leonhartsberger-Ledl