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Aliquotierung der Zuverdienstgrenze bei Studienbeihilfenbezug nach Erstanträgen

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Patrick Baumann
4. September 2024

Nach einem warmen und hoffentlich schönen Sommer starten wir wieder voller Elan in den Herbst!

Bei Bezug von Studienbeihilfe ab dem Wintersemester sinkt auch die jährliche Zuverdienstgrenze. Die momentane jährliche Zuverdienstgrenze für das Jahr 2024 liegt bei € 16.455,–. Bei einem Studienbeihilfenbezug von September bis Dezember wird nur das Einkommen von September bis Dezember für den Zuverdienst herangezogen. Das heißt, dass sich auch die Zuverdienstgrenze verringert. Von September 2024 bis Dezember 2024 liegt diese bei € 5.485,–. Im nächsten Kalenderjahr gilt dann die jährliche Zuverdienstgrenze bei einem Bezug von Studienbeihilfe über 12 Monate.

Die derzeitigen maximalen Studienbeihilfensätze betragen:

  • Für nicht auswärtig Studierende unter 24 Jahre maximal € 404,–.
  • Für auswärtige Studierende, Vollwaisen, verheiratet Studierende oder eingetragene Partnerschaft, Studierende, die zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind maximal € 705,–.
  • Für alle Studierenden über 24 Jahre maximal € 995,–.
  • für alle Studierenden über 27 Jahre maximal € 1.031,–.
  • für Studierende nach Selbsterhalt unter 27 Jahre maximal € 1.034,–.
  • Für Studierende nach Selbsterhalt über 27 Jahre maximal € 1.072,–.
  • Studienabschlussstipendium zwischen € 813,– bis maximal € 1.393,–.

 

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