Eine reine Valorisierung der Studienbeihilfe reicht nicht aus

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Dora Jandl
25. Juni 2024

Nun schon das zweite Jahr in Folge wird die Höhe der Studienbeihilfe an die Inflation angepasst, also erhöht. Diese langjährige Forderung der Arbeiterkammer wurde 2022 im Rahmen eines Anti-Teuerungs-Pakets der Bundesregierung umgesetzt. Jedes Jahr im Frühjahr soll fortan festgelegt werden, um welchen Faktor die Studienbeihilfe und das Selbsterhalter:innenstipendium ab dem folgenden Studienjahr erhöht wird. Auch wenn es dringend notwendig war, diese Valorisierung umzusetzen, fehlen dennoch wichtige Begleitmaßnahmen bzw. weitere Änderungen.

Eine vollständige Valorisierung aller Berechnungswerte

Valorisiert, also an die aktuellen Wertsteigerungen angepasst, wird nur die Grundbetrag der Studienbeihilfe. Von diesem Grundbetrag abgezogen werden im Zuge der Berechnung verschiedene Beträge – der größte: der zumutbare Unterhalt durch die Eltern. Diese zumutbare Geldleistung wird anhand des Gehalts berechnet. Hier fehlt allerdings die Valorisierung der Grenzwerte. Die Gehälter sind quer durch alle Branchen in den vergangenen zwei Jahren teuerungsbedingt angehoben worden. Das ist ja aber keine „Gehaltserhöhung“, sondern eine bloße Anpassung an die gestiegenen Lebenserhaltungskosten. Die Gehälter der Eltern steigen, wodurch auch eine höhere zumutbare Unterhaltsleistung angenommen wird – und die Studienbeihilfe für viele Studierende trotz Valorisierung de facto sinkt.

Ein bisschen mehr von wenig wird nicht viel

Der Grundbetrag der Studienbeihilfe an sich ist zu niedrig. Da hilft auch eine Erhöhung um ein paar Prozentpunkte pro Jahr nicht viel. Vor allem dann nicht, wenn die Lebenserhaltungskosten, wie bspw. Miete und Lebensmittel, viel stärker steigen. Der Grundbetrag müsste einmalig deutlich angehoben werden, um die Bezieher:innen tatsächlich auch abzusichern.

Die Studienbeihilfe sollte eigentlich denjenigen, deren Eltern nicht genug verdienen, um ihren Kindern den Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren, diese Möglichkeit bieten. Das müsste auch beinhalten, dass sie so ausgestaltet ist, dass keine Erwerbstätigkeit nebenbei notwendig ist und auch am Ende des Monats mehr drinnen ist als Nudeln mit Pesto. Bis dahin braucht es allerdings noch ein Mehr politischer Maßnahmen. Eine reine Valorisierung der Studienbeihilfe reicht nicht aus.

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