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Unsicherheiten rund um die Bildungskarenz – ein Versuch der Entwirrung

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Karin Ortner
20. Juni 2024

In unserem aktuellen Beratungsalltag in Oberösterreich spielen die Bildungskarenz und jüngste Verschärfungen bei Genehmigung und Überprüfung eine große Rolle. Anbei ein Versuch, die wichtigsten Infos zusammenzufassen. Haben Sie auch Erfahrungen in Bezug auf die Bildungskarenz gemacht und wenn ja welche? Schicken Sie mir gerne eine Nachricht: info@arbeitenundstudieren.at

Wer in Bildungskarenz gehen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen (alle Infos hier: Bildungskarenz | Arbeiterkammer Oberösterreich) Etwa 6 Monate bei der selben Dienstgeber:in im aufrechten Dienstverhältnis, die/der Dienstgeber:in muss zustimmen, die Weiterbildung muss im Ausmaß von 20 Wochenstunden stattfinden, bzw von 16 Wochenstunden falls belegt wird, dass für ein Kind unter 7 keine Betreuungsmöglichkeit besteht.  Das AMS wird in der Hoheitsverwaltung tätig, liegen alle Voraussetzungen vor (und bleiben bestehen) existiert ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsgeld. Was einfach klingt, hat in der Praxis seine Herausforderungen.

Was gilt es zu beachten: 

Welche Weiterbildung möchte ich machen, und ist es auch tatsächlich eine WEITERbildung. Das AMS prüft das. Es braucht einen Bildungsplan und auch ein e AMS Konto sollte schon frühzeitig erstellt werden. Sollte das AMS mitteilen, dass es ablehnen wird, kann man vor Bescheiderstellung individuell gut begründen und erklären, warum es sehr wohl eine Weiterbildung sei.  Wurde ein negativer Bescheid erlassen, kann gegen diesen Beschwerde erhoben werden. (Bei Ablehnung also einen Bescheid verlangen.)

Wichtig: Es steht einem grundsätzlich das gesamte Spektrum an beruflichen Weiterbildungen offen. Auch bei „Bildungskarenz nach Elternkarenz“ kann aus dem gesamten Angebot ausgewählt werden (hier gibt es bestimmte Dinge zu beachten bzw. derzeit häufig Probleme, bitte jedenfalls bei AMS melden, falls das geplant ist)

Selber die Kurse kritisch prüfen! Einige Kurse die bisher genehmigt wurden, werden nun vom AMS nicht mehr genehmigt, es wird strenger geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen (Vor Genehmigung aber auch während des Bezugs). Wird der Bezug aberkannt, muss UMGEHEND was Neues gesucht werden.

Vorfühlen bei der Dienstgeber:in ob sie einer Bildungskarenz zustimmen würde. Die Bildungskarenz wird mit der Dienstgeber:in vereinbart, das Weiterbildungsgeld kommt vom AMS.

Sobald man weiß, welche Weiterbildung man gern machen würde und die Zustimmung der Dienstgeber:in hat ist es wichtig, über das e AMS Konto eine Nachricht an das AMS schreiben mit allen Hard Facts: Was möchte ich machen, wo, von wann bis wann, ggf. wenn es nicht ganz klar ist auch gleich erklären, warum es sich um eine WEITERbildung bzw. Höherqualifizierung handelt. Außerdem erfragen, wieviel Vorbereitungszeit es für die jeweilige Kursmaßnahme gibt. Die Antwort vom AMS hat zwar keine rechtliche Bindung (es ist kein Bescheid) aber sie gibt die nötige Sicherheit um die Bildungskarenzvereinbarung  mit der Arbeitgeber:in zu treffen (lassen Sie sich von unserer Rechtsberatung beraten) und die Weiterbildungsmaßnahme zu buchen.

Erst DREI Wochen vor Start der Weiterbildung bzw. Bezug des Weiterbildungsgeldes (muss nicht zusammenfallen) wird das Weiterbildungsgeld dann offiziell beim AMS beantragt.

Wichtig: Wenn das Weiterbildungsgeld zuerkannt wird zb für 12 Monate, heißt das nicht dass damit der Bezug für 12 Monate auch garantiert ist. Jede:r muss nach der  Zuerkennung selbst darauf achten, dass man die 20 bzw. 16 Wochenstunden erfüllt. Geprüft wird jeweils nach einem halben Jahr, das ist auch gleichzeitig der Durchrechnungszeitraum. Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, dass die 20 (16) Wochenstunden nicht erbracht wurden, wird der weitere Bezug des Weiterbildungsgelds eingestellt, das könnte bis zu einer Rückzahlungsverpflichtung gehen. Rückzahlungen hätten enorme Auswirkungen da zB auch die Sozialversicherung rückwirkend aufgehoben werden könnte.

Weiters wichtig: Wird während des Bezugszeitraums ein Kind krank, Kurse fallen aus oder ähnliches: immer umgehend das AMS informieren.

Last not least: Reine Online-Angebote brauchen übrigens neben dem Schulungsplan und interaktiver Erarbeitung auch Trainer:innen die für Fragen ansprechbar sind. Da derzeit bei der Bildungskarenz so viel im Umbruch ist, empfehlen wir wirklich jeder und jedem Interessierten, sich im Vorfeld sehr genau beim zuständigen AMS (das ist das Wohnsitz-AMS) zu erkundigen!

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